Öffnungszeiten
| Montag | 10:30–21:45 |
|---|---|
| Dienstag | 10:30–21:45 |
| Mittwoch | 10:30–21:45 |
| Donnerstag | 10:30–21:45 |
| Freitag | 10:30–21:45 |
| Samstag | 10:30–21:45 |
| Sonntag | 10:30–21:45 |
Sonntags geöffnet
Angaben laut Google-Profil, Stand Oktober 2026. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.
Küche & Angebot
Küche:TürkischDöner & Kebab
Barrierefrei
Merkmale laut Google-Profil und Website des Lokals.
Barrierefreiheit & Ausstattung
Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerechte Sitzgelegenheiten
- Rollstuhlgerechter Eingang
Rezensionen für Alis Bistro Imbiss
- 5 ★203
- 4 ★69
- 3 ★32
- 2 ★11
- 1 ★40
5 Rezensionen aus dem Google-Profil, unverändert übernommen und nach Bewertung sortiert (höchste zuerst). Von den Verfassern werden nur die Initialen angezeigt. Das ist ein Auszug – alle 355 Rezensionen gibt es bei Google Maps.
Toller Imbiss, gute Preise, große Portionen. Wir kommen wieder.
Joa, ganz okay. Jedoch ziemlich schlecht durchgemischt. Ich war dort mit 6 meiner Freunde. Manche von uns hatten 80% Krautsalat, manche keine Sauce und manche waren echt gut. Gemischte Meinungen.
Insgesamt waren die Döner und Dürums ganz okay, nicht unglaublich, aber in Ordnung.
Drei von fünf Sternen
Das hat für 10€ für mich nichts mit einem Döner zu tun….
Schlecht !!!
Einfach nur schlecht !!!
Quelle: Verbraucherschutz SH
Produktbezeichnung: Döner Kebab, mit Kalb- und Putenfleisch, teilgegart, auf dem Spieß, tiefgefroren
Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Hersteller/ Herkunft Inverkehrbringer:
Ali’s BISTRO-IMBISS, Hauptstraße 35, 25596 Wacken
Verstoß:
Bei einer amtlichen lebensmittelrechtlichen Nachkontrolle am Mittwoch, den 11. Februar 2026 wurden in der Imbiss-Gaststätte „Ali’s BISTRO-IMBISS“, Hauptstraße 35, 25596 Wacken, Tatsachen festgestellt, die den Verdacht begründen, dass dort gegen Anforderungen des öffentlichen Lebensmittelrechts verstoßen wurde.
Eine Einheit Döner Kebap mit Kalb- und Putenfleisch, die dem Imbissbetrieb tiefgekühlt geliefert worden war, war dort nach dem Auftauen und Erhitzen teilgegart in klarer Folie eingeschlagen und auf dem Spieß neuerlich in die Tiefkühlung gegeben worden. Vom Hersteller war das Lebensmittel auf dem Etikett der Verpackung gekennzeichnet mit der Angabe: „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren.“ Durch das – von der Herstellerangabe abweichende – erneute Einfrieren war das leicht verderbliche Lebensmittel der vermeidbaren Gefahr einer mikrobiellen Verschlechterung ausgesetzt. Da erwartet werden kann, dass ein durchschnittlich verständiger und sensibler Verbraucher bei Kenntnis von dem Umgang mit dem Lebensmittel davon abgesehen hätte, eine Portion davon zu erwerben und zu verzehren, war das Lebensmittel nach dem Wiedereinfrieren nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet, und es hätte mit dieser Zweckbestimmung nicht mehr gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Im Kühlraum wurden Behälter – wie Eimer –, die mit Lebensmitteln befüllt waren, auf dem Fußboden gelagert. Da solche Behälter im Arbeitsprozess üblicherweise auch auf Flächen abgestellt werden, auf denen Lebensmittel ohne Verpackung gehandhabt und verarbeitet werden, war eine Übertragung von Schmutzpartikeln von dem Fußboden des Kühlraums über die Böden der Behälter auf die Arbeitsflächen und von dort auf die offen gehandhabten Lebensmittel in vermeidbarer Weise begünstigt.
In der Betriebsstätte wurde Personal mit dem Behandeln von Lebensmitteln beschäftigt, für das kein gültiger Nachweis darüber vorgelegt werden konnte, dass es
über die gesetzlichen Beschäftigungsverbote bei übertragbaren Krankheiten belehrt und
entsprechend den Tätigkeiten in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult worden war.
Rechtsgrundlage:
§ 12 LFGB; § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 1 LMHV; § 43 Absatz 5 Satz 2 IfSG; Artikel 4 Absatz 2 und Anhang II Kapitel XII Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Maßnahmen/ Bemerkung:
Einvernehmliche Schließung der Betriebsstätte
Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln aus der Betriebsstätte heraus
Beauftragung einer Schädlingsbekämpfungsfirma
Grundreinigung sowie Flächendesinfektion der Betriebsstätte inklusive aller enthaltenen Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen
Unschädliche Beseitigung der Lebensmittel
Nachkontrolle/Freigabekontrolle vor Wiedereröffnung
Aktualisierung/ Bemerkung:
Der teilgegarte Döner Kebap aus der Tiefkühllagerung wurde unternehmensseitig im Verlauf der amtlichen Kontrolle am 11. Februar 2026 der unschädlichen Beseitigung zugeführt. Dem Lebensmittelunternehmen wurde behördlich aufgegeben, für die Lagerung von Verpackungseinheiten mit Lebensmitteln im Kühlraum geeignete Untergestelle zu verwenden.
Bei der amtlichen Nachkontrolle am Mittwoch, den 25. Februar 2026 befand sich die Betriebsstätte in einem sauberen und ordentlichen Zustand. Die behördlichen Beanstandungen vom 11. Februar 2026 waren abgestellt.
Hab schon viele Döner gegessen aber der wahr echt schlecht.🙅♂️
Standort
- Adresse
- Hauptstraße 35, 25596 Wacken
- Stadt
- Wacken
- Plus Code
- 29CF+8H Wacken, Deutschland
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Hat Alis Bistro Imbiss sonntags geöffnet?
Ja, sonntags: 10:30–21:45 (laut Google-Profil).
Ist Alis Bistro Imbiss barrierefrei?
Laut Google-Profil: Rollstuhlgerechte Sitzgelegenheiten, Rollstuhlgerechter Eingang.
Welche Küche bietet Alis Bistro Imbiss?
Türkisch, Döner & Kebab.